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Werkvertrag Schweiz: Handwerker, Bau und deine Rechte

Ob Küchenrenovation, Hausbau oder IT-Projekt – ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Lieferung eines Werks. Was das genau bedeutet und wie du dich schützt, erklären wir hier.

Was ist ein Werkvertrag nach OR?

Der Werkvertrag (OR Art. 363 ff.) verpflichtet den Unternehmer, ein Werk herzustellen, und den Besteller, den vereinbarten Preis zu zahlen. Anders als beim Auftrag schuldet der Unternehmer einen Erfolg – nicht nur die Bemühung. Typisch: Bauarbeiten, Handwerk, Softwareentwicklung, Druckaufträge.

Festpreis oder Kostenvoranschlag?

Ein Festpreis bindet den Unternehmer – Mehrkosten gehen grundsätzlich zu seinen Lasten. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen nur eine Schätzung. Überschreitet sie den Voranschlag wesentlich (Faustregel: mehr als 10%), muss der Unternehmer unverzüglich informieren – sonst verliert er seinen Anspruch auf den Mehrpreis (OR Art. 375). Bestehe bei grösseren Projekten auf Festpreisangebot.

SIA-Norm 118: Der Standard im Bauwesen

Für Bauarbeiten wird oft die SIA-Norm 118 vereinbart – ein detailliertes Regelwerk das Abnahme, Mängelrüge, Garantiefristen und Zahlungsmodalitäten regelt. Die SIA 118 ist nicht automatisch anwendbar, muss vertraglich vereinbart werden. Sie gilt als professioneller Standard und bietet klare Spielregeln für beide Seiten.

Abnahme: Ein kritischer Moment

Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem du das fertige Werk prüfst und formal übernimmst. Wichtig: Erkennbare Mängel die du bei der Abnahme nicht gerügt hast, verlierst du unter Umständen das Recht einzufordern. Lass dir immer genug Zeit für eine gründliche Prüfung und notiere alle Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll.

Mängelhaftung: Wie lange, was gilt?

Nach OR beträgt die Mängelhaftungsfrist 5 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für andere Werke. Mit SIA 118: 2 Jahre für offensichtliche, 5 Jahre für verdeckte Mängel, 10 Jahre für arglistig verschwiegene Mängel. Mängelrügen müssen innert nützlicher Frist nach Entdeckung erfolgen – nicht ewig warten.

Bauhandwerkerpfandrecht: Was Handwerker dürfen

Handwerker und Bauunternehmer haben das Recht, bei Nichtzahlung ein Pfandrecht auf das Grundstück eintragen zu lassen (OR Art. 837 ff.). Dieses muss innert 4 Monaten nach Abschluss der Arbeiten beim Grundbuchamt beantragt werden. Als Eigentümer kannst du das Pfandrecht durch Sicherheitsleistung (Bankgarantie) abwenden.

Häufige Fragen

Was wenn der Handwerker nicht fertig wird?

Setze eine angemessene Nachfrist schriftlich. Hält er sie nicht ein, kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen (OR Art. 366). Dokumentiere alles schriftlich – E-Mails gelten als Beweis.

Muss ich zahlen wenn die Arbeit nicht meinen Vorstellungen entspricht?

Das hängt davon ab ob der Mangel vertraglich definiert war. Subjektive Geschmacksfragen sind keine Mängel. Objektive Abweichungen vom Vertrag schon. Hole im Streitfall ein unabhängiges Gutachten ein.

Kann ich Abschlagszahlungen verweigern wenn Mängel vorhanden sind?

Bei einer SIA 118-Vereinbarung hast du das Recht, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Abschlagszahlung zurückzubehalten bis der Mangel behoben ist. Dies schafft einen praktischen Hebel zur Mängelbeseitigung.

Weitere Vertragstypen

KaufvertragMietvertragArbeitsvertragDarlehensvertrag

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