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Kaufvertrag Schweiz: Gewährleistung, Rücktritt und deine Rechte

Ob Auto, Wohnung oder Gebrauchsgegenstände – ein Kaufvertrag ist schnell unterschrieben. Aber was passiert wenn der Kauf nicht hält was er verspricht? Das Schweizer Kaufrecht bietet dir wichtige Schutzrechte.

Grundlagen: Was ist ein Kaufvertrag nach OR?

Der Kaufvertrag ist in OR Art. 184 ff. geregelt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Sache zu übergeben und das Eigentum zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung. Ein Kaufvertrag kann mündlich geschlossen werden – für Immobilien ist öffentliche Beurkundung zwingend.

Gewährleistung: Was muss der Verkäufer garantieren?

Der Verkäufer haftet für Mängel die beim Kauf vorhanden waren und die vereinbarte Eigenschaft nicht erfüllen (OR Art. 197). Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für neue Waren. Für gebrauchte Waren kann sie vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden. Bei arglistigem Verschweigen haftet der Verkäufer unbegrenzt.

Sachmangel: Was tun wenn die Ware defekt ist?

Entdeckst du einen Mangel, musst du ihn unverzüglich melden – bei offensichtlichen Mängeln sofort, bei versteckten Mängeln innerhalb nützlicher Frist nach Entdeckung (OR Art. 201). Deine Rechte: Wandelung (Rücktritt), Minderung (Preisreduktion) oder Ersatz. Bei Konsumentenkäufen hast du zusätzlich das Recht auf Reparatur oder Ersatz.

Eigentumsvorbehalt: Wenn die Sache noch nicht dir gehört

Bei Ratenkäufen oder aufgeschobener Zahlung kann der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt eintragen – das heisst: die Sache gehört ihm bis zur vollständigen Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt muss im kantonalen Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen sein (OR Art. 715). Ohne Eintrag ist er gegenüber Dritten unwirksam.

Kaufvertrag für Gebrauchtwagen: Besondere Regeln

Beim Autokauf zwischen Privaten gilt: 'Wie gesehen, wie besehen' – aber nur für offensichtliche Mängel. Versteckte Mängel die arglistig verschwiegen wurden, bleiben haftbar. Kaufe immer mit schriftlichem Vertrag, Kilometerstand, Zustandsbeschreibung und prüfe das Fahrzeug beim STRASSENVERKEHRSAMT oder einem unabhängigen Fachmann.

Immobilienkauf: Was gilt beim Hauskauf?

Immobilienkäufe müssen öffentlich beurkundet werden (Notar). Die Eigentumsübertragung erfolgt erst mit Eintrag im Grundbuch. Prüfe: Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Grundlasten und allfällige Baurechte. Ein Kaufrechtsvormerk schützt den Käufer vor Weiterverkauf während der Abwicklung.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es im Schweizer Kaufrecht nicht. Ausnahmen: wesentlicher Mangel (Wandelung), vereinbartes Rücktrittsrecht, Haustürgeschäfte im Konsumbereich (14 Tage), Fernabsatzgeschäfte (14 Tage). Kaufe nie unter Druck und prüfe ob vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.

Häufige Fragen

Gibt es ein Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen?

Ja. Bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon, Katalog) hast du in der Schweiz 14 Tage Widerrufsrecht. Der Anbieter muss dich darüber informieren. Achtung: Das gilt nur für Unternehmer, nicht für Privatkäufe auf Plattformen wie Ricardo.

Was wenn der Verkäufer nach dem Kauf nicht erreichbar ist?

Bei einem nachgewiesenen Mangel kannst du Klage erheben. Bei kleinen Beträgen: Schlichtungsbehörde (kostenlos). Zuvor: schriftliche Mängelrüge per eingeschriebenem Brief, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Bewahre alle Beweise (Fotos, Kommunikation).

Kann ich einen Kaufvertrag anfechten wenn ich getäuscht wurde?

Ja. Absichtliche Täuschung ermöglicht die Anfechtung innerhalb 1 Jahr nach Entdeckung (OR Art. 31). Drohung: 1 Jahr nach Wegfall der Bedrohung. Grundlagenirrtum: 1 Jahr nach Entdeckung. Die Anfechtung muss gerichtlich geltend gemacht werden.

Weitere Vertragstypen

MietvertragLeasingvertragWerkvertragDarlehensvertrag

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