Versicherungsvertrag Schweiz: Was deine Police wirklich leistet
Versicherungen geben ein Sicherheitsgefühl – aber was steht wirklich im Kleingedruckten? Viele Versicherte stellen erst im Schadensfall fest, dass sie nicht das hatten was sie dachten. Das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet wichtige Schutzrechte.
Grundlagen: Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das VVG regelt alle privatrechtlichen Versicherungsverträge in der Schweiz (ausser Sozialversicherungen). Es definiert Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Seit 2022 gilt das revidierte VVG mit stärkerem Konsumentenschutz: u.a. 14-tägiges Widerrufsrecht bei Neuabschlüssen und eingeschränkte Kündigung bei Schaden.
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Ehrlichkeit zahlt sich aus
Beim Abschluss musst du alle dir bekannten erheblichen Tatsachen offenbaren die für den Versicherer relevant sein könnten (VVG Art. 6). Verschwiegene oder falsch angegebene Vorerkrankungen, Vorschäden oder Umstände können zur Leistungsverweigerung führen – auch Jahre später. Im Zweifel: zu viel angeben schadet weniger als zu wenig.
Deckungsausschlüsse: Was nicht versichert ist
Jede Versicherungspolice enthält Ausschlüsse. Häufige Fallen: grobe Fahrlässigkeit (teilweise oder ganz ausgeschlossen), Schäden durch Krieg oder Nuklearereignisse, Vorsatz, vorbestehende Schäden, bestimmte Aktivitäten (z.B. Extremsport). Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau – besonders die Ausschlussliste.
Selbstbehalt und Franchise: Was du selbst trägst
Der Selbstbehalt (auch Franchise) ist der Teil des Schadens den du selbst trägst. Er senkt die Prämie, erhöht aber dein Risiko bei kleinen Schäden. Prüfe: Absoluter Selbstbehalt (z.B. CHF 500 immer) vs. relativer Selbstbehalt (% des Schadens). Bei der Krankenkasse: Die Franchise (CHF 300-2500) bestimmst du selbst – kombiniert mit 10% Selbstbehalt bis CHF 700.
Kündigung: Rechte und Fristen
Ordentliche Kündigung: meist 3 Monate vor Ablauf (auf Vertragsjahresende). Kündigung nach Schaden: In der Schweiz (anders als früher) kann der Versicherer nach einem Schaden die Police nicht einfach kündigen – ausser bei arglistiger Täuschung. Als Versicherungsnehmer kannst du nach einem Schaden kündigen. Prämienerhöhung: gibt dir ein Sonderkündigungsrecht.
Schadensmeldung: Was du tun musst
Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden – die Frist ist je nach Vertrag unterschiedlich (oft 5-7 Tage). Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen. Wichtig: Schaden fotografieren, nichts wegwerfen oder reparieren bevor der Versicherer prüft hat, alle Belege aufbewahren. Bei Diebstahl: immer Anzeige bei der Polizei erstatten.
Hausrat, Haftpflicht, Kasko: Die wichtigsten Privatversicherungen
Hausratversicherung: deckt Einbruch, Feuer, Wasser, Naturgefahren – prüfe ob der Versicherungswert dem aktuellen Wert entspricht (Unterversicherung vermeiden). Privathaftpflicht: deckt Schäden die du Dritten verursachst – in der Schweiz sehr empfohlen, oft sehr günstig. Kaskoversicherung: Vollkasko deckt selbstverschuldete Schäden und Diebstahl, Teilkasko nur Fremdeinwirkung.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer nach einem Schaden die Prämie erhöhen?
Ja, das ist möglich. Die Erhöhung muss aber vertraglich vorgesehen und angekündigt werden. Bei erheblichen Erhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Lies die Police auf Schadensfolge-Klauseln.
Was wenn der Versicherer einen Schaden ablehnt?
Fordere die Ablehnung schriftlich mit Begründung. Konsultiere die Versicherungsombudsstelle (ombudsman.ch) – kostenlos und neutral. Als letztes Mittel: Klage beim zuständigen Gericht. Hole vorher eine Rechtsauskunft ein.
Bin ich durch die Krankenkasse für Unfälle im Ausland gedeckt?
Nur bedingt. Die obligatorische Krankenkasse deckt im Ausland nur Notfallbehandlungen bis maximal doppelten Schweizer Kosten. Für längere Auslandsaufenthalte oder Reisen: separate Reiseversicherung oder internationales Krankenzusatzversicherung empfohlen.
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