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Leasingvertrag Schweiz: Was du vor der Unterschrift prüfen musst

Ein Leasingvertrag ist kein einfacher Mietvertrag – er unterliegt dem Konsumkreditgesetz (KKG) und bindet dich meist über mehrere Jahre. Diese Punkte entscheiden ob du ein gutes oder teures Geschäft machst.

Was ist Leasing und wie funktioniert es in der Schweiz?

Beim Leasing nutzt du ein Fahrzeug (oder Gerät) gegen monatliche Raten, ohne es zu kaufen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer. In der Schweiz unterliegen Fahrzeug-Leasingverträge dem KKG (Konsumkreditgesetz), was dir als Konsument bestimmte Schutzrechte gibt – unter anderem ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Die erste erhöhte Rate: Was steckt dahinter?

Die erste erhöhte Leasingrate enthält sowohl eine Anzahlung als auch die erste reguläre Monatsrate. Sie ist in Schweizer Leasingverträgen gesetzlich vorgesehen und absolut üblich. Sie reduziert den zu finanzierenden Betrag und damit die Folgemonatsraten. Übliche Höhe: 10–30% des Fahrzeugwerts.

Zinssatz und effektiver Jahreszins

Vergleiche immer den effektiven Jahreszins (EJZ), nicht nur den Nominalzins. Der EJZ berücksichtigt alle Kosten und ermöglicht echte Vergleiche. Beim Fahrzeugleasing in der Schweiz liegen typische EJZ zwischen 2–6%. Der KKG-Höchstzinssatz liegt derzeit bei 12% – alles darüber ist illegal.

Kilometerlimite und Mehrkilometer

Jeder Leasingvertrag definiert eine Jahreslimite (typisch 10'000–20'000 km). Mehrkilometer werden pro Kilometer abgerechnet. Schätze deinen Bedarf realistisch: Zu wenige km sind verschenkt, zu viele werden teuer. Eine Anpassung der Limite ist manchmal möglich.

Restwert: Wo viele böse überrascht werden

Am Ende der Laufzeit kann ein Restwert fällig werden – der Unterschied zwischen dem kalkulierten Restwert im Vertrag und dem tatsächlichen Marktwert. Prüfe: Wer trägt das Restwertrisiko? Ein fairer Vertrag legt den Restwert realistisch fest.

Kündigung vor Ablauf: Was kostet es wirklich?

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, aber teuer. Es wird eine Aufwandsentschädigung fällig, berechnet nach der Abrechnungstabelle. Manche Verträge erlauben Kündigung erst ab dem 3. oder 4. Monat. Lies die Klauseln genau.

Versicherungspflicht und ZEK-Meldung

Vollkaskoversicherung ist bei Leasingverträgen obligatorisch – du trägst das Risiko für Beschädigung und Verlust. Die Versicherungsansprüche werden meist an die Leasinggesellschaft abgetreten. Jeder Leasingvertrag wird der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) gemeldet, was deine Bonität beeinflusst.

Häufige Fragen

Kann ich einen Leasingvertrag widerrufen?

Ja. Gemäss KKG hast du 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsunterzeichnung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Das Fahrzeug muss in der Regel unverzüglich zurückgegeben werden.

Darf ich ein Leasingfahrzeug ins Ausland fahren?

Grundsätzlich ja, aber prüfe die Vertragsbedingungen. Viele Verträge schränken Auslandsfahrten ein oder verlangen eine Meldung. In gewisse Länder ist die Einreise oft vertraglich verboten.

Was passiert wenn das Fahrzeug gestohlen wird?

Deine Vollkaskoversicherung deckt den Diebstahl. Allerdings deckt die Versicherung nur den Marktwert – der bei neueren Fahrzeugen unter dem Leasingrestbetrag liegen kann. Eine GAP-Versicherung schliesst diese Lücke.

Kann ich das Leasingfahrzeug am Ende kaufen?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Verträge sehen eine Kaufoption zum Restwert vor, andere nicht. Wenn eine Kaufoption gewünscht ist, muss sie im Vertrag vereinbart sein.

Weitere Vertragstypen

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